Aufforderung zur Abgabe von Wahlvorschlägen
Die Amtszeit des Ausschusses endet am 30. Juni 2025, sodass ein neuer Ausschuss zu wählen ist.
Gemäß §§ 11 und 14 der Satzung des Ostedeichverbandes vom 01.04.2004 (Amtsbl. f.d. Landkreis Cuxhaven Nr. 14, S. 181, lfd. Nr. 163, zuletzt geändert im Amtsblatt f. d. Landkreis Cuxhaven Nr. 8 vom 06.03.2025 S. 59 lfd. Nr. 44, ber. Nr. 9 vom 13.03.2025 S. 61 lfd. Nr. 46)
in Verbindung mit der Wahlordnung (Anlage I der Satzung) wählen die Verbandsmitglieder in zwei Wahlbezirken die Ausschussmitglieder durch Briefwahl. Die Mitglieder des Verbandes werden hiermit zur Abgabe von Wahlvorschlägen aufgefordert.
1. Wahlbezirke:
Die Wahlbezirke entsprechen jeweils dem Gebietsanteil der ehemaligen Ostedeichverbände III (37%) und IV (63%).
2. Anzahl der zu wählenden Ausschussmitglieder:
In den zwei Wahlbezirken werden insgesamt 21 Ausschussmitglieder gewählt. Es sind 8 Mitglieder aus dem Gebiet des ehemaligen Ostedeichverbandes III und 13 Ausschussmitglieder aus dem Gebiet des ehemaligen Ostedeichverbandes IV zu wählen.
3. Wahlrecht und Wählbarkeit:
Wahlberechtigt sind alle Verbandsmitglieder, die zum Zeitpunkt der Wahlbekanntmachung im Mitgliederverzeichnis des Ostedeichverbandes eingetragen sind. Das Mitgliederverzeichnis gilt als Wählerverzeichnis. Die Wahlberechtigten können ihr Wahlrecht nur persönlich ausüben. Hat ein Verbandsmitglied in beiden Wahlbezirken Grundeigentum, wählt er mit seinem gesamten Stimmengewicht in dem Wahlbezirk, in dem er den höheren Stimmengewichtsanteil hat. Wählbar ist jeder geschäftsfähige Wahlberechtigte. Für juristische Personen ist wählbar, wer zu ihrer Vertretung berufen ist. Ein Bewerber ist nur in einem Wahlbezirk wählbar. Dieser Wahlbezirk ist im Wahlvorschlag anzugeben.
4. Einreichung von Wahlvorschlägen:
Die Wahlvorschläge sind dem Wahlleiter bis spätestens Mittwoch, 16. April 2025, 16:00 Uhr in der Geschäftsstelle des Ostedeichverbandes, Oestinger Weg 40, 21745 Hemmoor, schriftlich einzureichen. Ein Wahlvorschlag darf mehrere Bewerber enthalten. Der Wahlvorschlag muss Namen, Anschrift, Beruf sowie den Wahlbezirk des kandidierenden Mitglieds enthalten. Er ist von der vorschlagenden Person zu unterzeichnen. Ein Mitglied kann sich auch selbst zur Wahl vorschlagen.
Hemmoor, 22. März 2025 W. Schröder
Oberdeichgräfe
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